Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit.
immOH! Energie und Gebäudemanagement GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher StellenÖffnet in einem neuen Tab (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.immoh.atÖffnet in einem neuen Tab
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2Öffnet in einem neuen Tab“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Webseite von immOH! Energie und Gebäudemanagement GmbH enthält ältere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. immOH! ist aber bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten.
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus genannten Gründen nicht barrierefrei:
| Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-InhaltÖffnet in einem neuen Tab Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt |
| Erfolgskriterium 1.2.3 Audiodeskription oder mediale Alternative (voraufgezeichnet)Öffnet in einem neuen Tab Für einige voraufgezeichnete Multimedia-Inhalte ist keine alternative oder akustische Beschreibung vorgesehen |
| Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (voraufgezeichnet)Öffnet in einem neuen Tab Für einige voraufgezeichnete Videoinhalte ist keine Audiobeschreibung vorhanden; |
| Erfolgskriterium 1.3.1 Info und BeziehungenÖffnet in einem neuen Tab In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar) |
| Erfolgskriterium 1.4.1 Verwendung von FarbeÖffnet in einem neuen Tab In einigen Fällen wurde die Farbe allein zur Kennzeichnung eines Zwecks oder zur Unterscheidung einer Information oder Funktion verwendet |
| Erfolgskriterium 1.4.5 Bilder von TextÖffnet in einem neuen Tab In einigen Fällen wurden anstelle von Text nur Bilder verwendet, die weder anpassbar noch für die Art der übermittelten Informationen wesentlich sind |
| Erfolgskriterium 1.4.10 UmflussÖffnet in einem neuen Tab Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet |
| Erfolgskriterium 2.4.2 Seiten-TitelÖffnet in einem neuen Tab Einige Webseiten haben keine Titel, die das Thema oder den Zweck beschreiben |
| Erfolgskriterium 2.4.4 Link-Zweck (im Kontext)Öffnet in einem neuen Tab Der Zweck bestimmter Links lässt sich nicht aus dem Linktext oder aus dem Linktext samt nebenstehendem Inhalt ermitteln |
| Erfolgskriterium 3.3.1 FehlererkennungÖffnet in einem neuen Tab In einigen Fällen, in denen ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, wird die fehlerhafte Position nicht identifiziert und/oder der Fehler nicht durch Text beschrieben |
| Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftung oder AnweisungenÖffnet in einem neuen Tab In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert |
| Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, WertÖffnet in einem neuen Tab n einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern |
| Erfolgskriterium 4.1.3 StatusmeldungenÖffnet in einem neuen Tab In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern |
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 16. September 2020 erstellt.
Grundlage für das Statement: Manuelle und automatisierte Accessibility-Evaluierung von Samples der Webseite www.immoh.at
Diese Erklärung wurde zuletzt am 05.03.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf www.immOH.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, das Webservice der immOH! Energie und Gebäudemanagement GmbH weiter zu verbessern. Wenden Sie sich hierfür gerne an:
Unternehmensbeauftragter für Barrierefreiheit
David Stein
Spittelauer Lände 45
1090 Wien
Tel: +43 (664) 6234223
E-Mail
Verantwortlich für diese Seite:
immOH! Energie & Gebäudemanagement GmbH
Spittelauer Lände 45
1090 Wien
Tel: +43 1 31317-0
office@immoh.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von DiskriminierungenÖffnet in einem neuen Tab
Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum BeschwerdeverfahrenÖffnet in einem neuen Tab
Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.