Sicherheitstechnisches Zentrum
Arbeitssicherheit
Für Unternehmen mit mehr als 50 ArbeitnehmerInnen ist die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft verpflichtend. Unsere Aufgabe besteht in der Beratung von ArbeitgeberInnen/-nehmerInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen sowie Belegschaftsorganen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung. Wir betreuen erfolgreich Unternehmen im Bereich der ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen und helfen präventiv Unfallgefahren zu minimieren und das Risiko von Arbeitsunfällen zu senken.
Brandschutz
Als externe Brandschutzbeauftragte sind wir darauf spezialisiert, objektspezifische Brandschutzordnungen zu erstellen, die periodische Überprüfung sämtlicher Brandsicherheitseinrichtungen zu überwachen, unsere Kunden in allen Belangen des Brandschutzes zu beraten und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Auf Wunsch können die periodischen Überprüfungen auch durch unsere Techniker durchgeführt werden.
Objektsicherheitsüberprüfung
Als Eigentümer, Verwalter, Genossenschaft oder Dienstleister einer Immobilie tragen Sie hohe Verantwortung. Wird durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, muss Schadenersatz geleistet werden, wenn der Besitzer des Gebäudes nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe.
Die Einhaltung der Sorgfaltspflicht kann durch die Beauftragung eine Überprüfung gemäß ÖNORM B1300 bzw. B1301 sichergestellt werden
Abfallmanagement
Betriebe ab 100 MitarbeiterInnen sind verpflichtet einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Als externe Abfallbeauftragte tragen wir Sorge für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen gemäß AWG. Wir helfen anhand von Analysen des anfallenden Abfalles und Erarbeiten eines Maßnahmenplans, die Abfallmengen zu reduzieren und so Kosten zu sparen. Wir zeigen umweltrechtliche Risiken auf und helfen diese zu minimieren.
Arbeitsmedizin & Arbeitspsychologie
Wir stehen auch in enger Zusammenarbeit mit Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie und können Ihnen daher ein allumfassendes Gesamtpaket anbieten.
Gefahrgutbeauftragter
Gemäß §11 GGBG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) ist ein gefahrgutbefördernder Betrieb dazu verpflichtet, diese teilweise sehr unterschiedlichen, komplexen und auch arbeitsbereichübergreifenden Aufgaben, durch einen gesetzlich zertifizierten Gefahrgutbeauftragten abzudecken.
Zu den Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten gehören insbesondere: Überwachung der Einhaltung von Beförderungs-Vorschriften, Erstellen eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung, Behördenansprechpartner, Schulung von Arbeitnehmer, Durchführung geeigneter Sofortmaßnahmen bei etwaigen Unfällen oder Zwischenfällen, Beratung zur Optimierung des Gefahrgutprozesses.
Kontakt
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Jürgen Davit
Leitung Sicherheitstechnisches Zentrum
- +43 (664) 6238634
Sicherheit CHECK!
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