Gebäudesicherheit für Immobilienbesitzer*innen
Die Bauordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer*innen oder -verwalter*innen von Immobilien dazu, ihre Bauwerke so in Stand zu halten, dass sie keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum darstellen. Regelmäßige Kontrollen dienen der Vorbeugung von Schäden sowie Gefahren und helfen somit Haftungen zu vermeiden.
Stellen Sie sich vor, Sie gehen an einem Gebäude vorbei, vom Dach löst sich ein Ziegel und verletzt Sie – das kann schlimme Folgen haben. Um solch eine Situation zu vermeiden, verpflichtet die Bauordnung Gebäudeeigentümer*innen oder -verwalter*innen von Immobilien dazu, ihre Bauwerke so in Stand zu halten, dass sie keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum darstellen. Das bedeutet, dass diese den Zustand ihrer Bauwerke, Ausstattungen, Gärten, Hofanlagen oder Einfriedungen regelmäßig professionell kontrollieren müssen, um Schäden oder Gefahrenquellen aufzuzeigen und in Folge Haftungen zu vermeiden.
Damit Gebäudeeigentümer*innen und -verwalter*innen wissen, welche Punkte es bei der Gebäudesicherheit zu beachten gilt, können sie sich nach den Standards der ÖNORM B1300 und B1301 richten. Während die ÖNORM B1300 Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude betrifft, richtet sich die ÖNORM B1301 an Eigentümer*innen und Verwalter*innen von Nicht-Wohngebäuden, wobei beide Normen die Objektsicherheitsprüfungen in vier Fachbereiche aufteilen:
Technische Objektsicherheit: Überprüfung von Bauteilen und Ausstattungen von Gebäuden wie etwa Aufzügen, Toren oder Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Gefahrenvermeidung und Brandschutz: Identifikation potenzieller Gefahrenquellen sowie Kontrolle von Fluchtwegen, Brandmeldetechnik, Löscheinrichtungen usw.
Gesundheits- und Umweltschutz: Sicherstellen der Gesundheits- und Umweltverträglichkeit
Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren: Sicherheit gegenüber äußeren Bedrohungen
So funktioniert die Überprüfung der Gebäudesicherheit:
Es handelt sich hierbei um regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen. Hierfür bietet die ÖNORM detaillierte Checklisten für die Norm B1301 und die Norm B1300. Diese können Besitzer*innen und Verwalter*innen von Gebäuden als Beispiel heranziehen und die Objektsicherheitsprüfungen anhand der Checkliste dokumentieren. Die Dokumentation sollte dabei möglichst lückenlos erfolgen, da sie im Streitfall als Entlastungsbeweis dienen kann. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, lassen Sie die Sicherheitsprüfung gemäß ÖNORM B1301 oder B1300 von Expert*innen durchführen.
Das Team von immOH! greift bei Objektsicherheitsprüfungen, wenn gewünscht, auf Drohnen zurück, um ohne großen Aufwand auch schwer erreichbare Flächen im Rahmen einer Oberflächeninspektion zu erfassen und den Gebäudezustand rasch ermitteln zu können. Um die Daten zu erfassen, setzen die Expert*innen Vollformatkameras und optional auch hochauflösende Wärmebildkameras ein. Die Bilddaten werden dann auf eine intelligente Photomap von Smart Inspection übermittelt und zu einem Übersichtsmodell zusammengeführt. Eigentümer*innen und Immobilienverwalter*innen profitieren somit nicht nur von den neuesten Technologien, sondern auch von der jahrelangen Expertise der immOH!-Expert*innen im Bereich Gebäudesicherheit.