Sicherheitstechnisches Zentrum

Die Anforderungen an den Arbeitnehmer*innenschutz werden immer höher und komplexer – veränderte Arbeitsprozesse, höherer Druck und eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen schaffen ein Arbeitsumfeld mit vielen sicherheitstechnischen Herausforderungen. immOH! betreibt ein Sicherheitstechnisches Zentrum, welches in der Liste der Sicherheitstechnischen Zentren des Arbeitsinspektorates angeführt ist. Wir erfüllen unsere Arbeit mit höchster Kompetenz und Sorgfalt. So schaffen wir Rechtssicherheit und steigern das Sicherheitsgefühl bei allen Partner*innen.

Arbeitssicherheit

immOH! Helm
immOH! Helm

Für Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer*innen ist die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft verpflichtend. Unsere Aufgabe besteht in der Beratung von Arbeitgeber*innen/-nehmer*innen, Sicherheitsvertrauenspersonen sowie Belegschaftsorganen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung. Wir betreuen erfolgreich Unternehmen im Bereich der Arbeitnehmer*innenschutzbestimmungen und helfen präventiv Unfallgefahren zu minimieren und das Risiko von Arbeitsunfällen zu senken.

Brandschutz

Brandschutz
Brandschutz

Als externe Brandschutzbeauftragte sind wir darauf spezialisiert, objektspezifische Brandschutzordnungen zu erstellen, die periodische Überprüfung sämtlicher Brandsicherheitseinrichtungen zu überwachen, unsere Kunden in allen Belangen des Brandschutzes zu beraten und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Auf Wunsch können die periodischen Überprüfungen auch durch unsere Techniker*in durchgeführt werden.

Objektsicherheitsüberprüfung

Sichtprüfung
Sichtprüfung

Als Eigentümer*in, Verwalter*in, Genossenschaft oder Dienstleister*in einer Immobilie tragen Sie hohe Verantwortung. Wird durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, muss Schadenersatz geleistet werden, wenn der*die Besitzer*in des Gebäudes nicht beweist, dass die zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet wurde.
Die Einhaltung der Sorgfaltspflicht kann durch die Beauftragung eine Überprüfung gemäß ÖNORM B1300 bzw. B1301 sichergestellt werden.

Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgut
Gefahrgut

Gemäß §11 GGBG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) ist ein gefahrgutbefördernder Betrieb dazu verpflichtet, diese teilweise sehr unterschiedlichen, komplexen und auch arbeitsbereichübergreifenden Aufgaben, durch die gesetzlich zertifizierten Gefahrgutbeauftragten abzudecken.

Zu den Aufgaben der Gefahrgutbeauftragten gehören insbesondere: Überwachung der Einhaltung von Beförderungs-Vorschriften, Erstellen eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung, Behördenansprechpartner*in, Schulung von Arbeitnehmer*innen, Durchführung geeigneter Sofortmaßnahmen bei etwaigen Unfällen oder Zwischenfällen​​​​​​, Beratung zur Optimierung des Gefahrgutprozesses.

Abfallmanagement

Hummel in der Wiese
Hummel mit Logo

Betriebe ab 100 Mitarbeiter*innen sind verpflichtet einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Als externe Abfallbeauftragte tragen wir Sorge für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen gemäß AWG. Wir helfen anhand von Analysen des anfallenden Abfalles und Erarbeiten eines Maßnahmenplans, die Abfallmengen zu reduzieren und so Kosten zu sparen. Wir zeigen umweltrechtliche Risiken auf und helfen diese zu minimieren.

Arbeitsmedizin & Arbeitspsychologie

Arbeitsmedizin & Arbeitspsychologie
Arbeitsmedizin & Arbeitspsychologie

Wir stehen auch in enger Zusammenarbeit mit Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie und können Ihnen daher ein allumfassendes Gesamtpaket anbieten.